Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der PreCheck GbR, Hofer Straße 66, 04317 Leipzig (nachfolgend „PreCheck“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) über die Erbringung von Softwareentwicklungs-Dienstleistungen geschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PreCheck stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 PreCheck erbringt Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, insbesondere:
- Konzeption, Entwicklung und Pflege von Webanwendungen
- Entwicklung von SaaS-Plattformen und Cloud-Anwendungen
- API-Entwicklung und Systemintegration
- Technische Beratung und Architektur
- Wartung und Support bestehender Systeme
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der Leistungsbeschreibung, die gesondert vereinbart wird.
2.3 PreCheck erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Softwareentwicklung.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von PreCheck sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von PreCheck oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht und entscheidungsbefugt ist.
4.3 Verspätungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von PreCheck. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5.4 Bei längerfristigen Projekten ist PreCheck berechtigt, Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
6. Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung übergibt PreCheck das Ergebnis dem Kunden zur Abnahme. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen.
6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der Prüfungsfrist beanstandet oder die Leistung produktiv einsetzt.
7. Gewährleistung
7.1 PreCheck gewährleistet, dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
7.2 Mängel werden von PreCheck nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Der Kunde hat PreCheck eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
7.3 Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die durch unsachgemäße Nutzung, nicht autorisierte Änderungen oder den Betrieb in einer nicht vereinbarten Umgebung verursacht werden.
8. Haftung
8.1 PreCheck haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet PreCheck nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung, maximal jedoch auf 50.000 EUR.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1 PreCheck räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
9.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
9.3 Allgemein verwendbare Methoden, Verfahren und Werkzeuge, die PreCheck im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder weiterentwickelt, verbleiben bei PreCheck.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
10.2 Soweit PreCheck im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung und vollständiger Bezahlung.
11.2 Laufende Wartungs- und Supportverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Änderungen der AGB
12.1 PreCheck behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
12.2 Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.